Immobilien erben – das müssen Sie wissen
1. September 2017

Eine Immobilie erben kann heute ganz schön ins Geld gehen. Niemand setzt sich gerne mit dem Tod auseinander, doch gerade in Bezug auf die Erbschaftssteuer kann es Sinn machen, sich Gedanken über die Vererbung der Immobilie zu machen und hier vielleicht auch mit nahen Angehörigen, wie den Eltern oder den Großeltern, das Gespräch zu suchen.
Wer eine Immobilie erbt, der nimmt damit auch in Kauf, möglicherweise eine hohe Erbschaftssteuer zu zahlen. Natürlich gibt es viele verschiedene Grautöne in Bezug auf die Vererbung von einem Haus, einer Wohnung oder einem Grundstück. Durch die Freibeträge wird die Steuerlast noch einmal gesenkt und generell haben nahe Verwandte die Möglichkeit, die Immobilie auch steuerfrei zu übernehmen. Dennoch gibt es einige wichtige Dinge zu beachten.
Ein geregelter Nachlass erleichtert alles
In erster Linie ist es wichtig, den Nachlass richtig zu regeln, was es den Erben deutlich leichter macht, die Immobilie zu übernehmen. Zu dieser Regelung gehören die folgenden Punkte:- Das Testament verfassen und auch selbst unterschreiben sowie es sicher zu deponieren.
- Das Testament notariell beglaubigen lassen und dem Amtsgericht übergeben.
- Erbengemeinschaften im Testament ausschließen.
- Unterstützung im Bereich rund um das Erbrecht holen.
Der Freibetrag für die Erben
Wer erst einmal den Erbschein in der Hand hat und sich im Erbrecht nicht so gut auskennt, der wird möglicherweise nicht abschätzen können, wie hoch die Steuerlast ist. Hier kann jedoch vor allem dann aufgeatmet werden, wenn zum Verstorbenen ein recht naher Verwandtschaftsgrad bestanden hat. Denn je näher der Grad, desto höher auch der Freibetrag. So gibt es folgende Regelungen im Erbrecht:- Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro.
- Kinder oder Stiefkinder haben einen Freibetrag von 400.000 Euro.
- Enkel haben einen Freibetrag von 200.000 Euro.
- Eltern und Großeltern haben einen Freibetrag von 100.000 Euro.
- Andere Erben haben einen Freibetrag von 20.000 Euro.