Erbschaftssteuer sparen dank Selbstnutzung
9. November 2015

Nachdem es auf unserem Blog vor einigen Wochen um Schenkungen ging, möchten wir Ihnen heute einige Hinweise zum Thema Erben, Erbschaftssteuer und Selbstnutzung geben.
Zur Erinnerung: Während für Schenkungen zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern keine Schenkungssteuer anfällt, müssen Sie dagegen bei der Übertragung an Kinder zu Lebzeiten mit weiteren Kosten rechnen, wenn der persönliche Freibetrag von 400.000 Euro überschritten wird.
Immobilien erben begünstigt bei Selbstnutzung
Beim Erben setzt diese Steuerfreiheit jedoch voraus, dass die betroffene Immobilie durch den begünstigten Partner oder das Kind selbst genutzt wird:- sofort nach Erbantritt und
- für zehn Jahre.
- der Wohnraum an Dritte vermietet oder verkauft wird.
- ein Elternteil des Erben noch lebt und in der Immobilie wohnt. Der Erbe selbst diese aber nicht zu eigenen Wohnzwecken nutzt.