Beschreibung
Baulücke, mit einer gesamten Fläche von ca. 850 m².
Das Grundstück ist in zwei eigenständige Flurstücke zerlegt. Siehe Lageplan.
Flst. 3004/4 und Flst. 3004/5. Beide Flurstücke haben eine Fläche von 425 m².
Die Flurstücke werden nur zusammen veräußert.
Im Rahmen den gültigen Bebauungsplan ist der Bau eines Einfamilienhaus, Doppelhaus oder max. 3 Reihenhäusern möglich.
Gerne unterstützen wir Sie dann in allen weiteren Fragen wie:
Auf Wunsch Erstellung einer indivduellen Hausplanung, Architektenleistun, Bauausführung durch unseren Kooperationspartner Uskit-Baukoordination.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Bitte geben Sie uns hierfür Ihrer E-Mail Adresse, Ihre vollständige Anschrift sowie Ihre Rückrufnummer an.
Ausstattung
Maß der Bebauung:
Im Gebiet des B-Plans wurde im Rahmen der Baunutzungsverordnung v. 26.06.1992 für das Feststellungsgebiet eine offene und zweigeschossige Bauweise mit Satteldächern festgelegt.
Zulässig sind gemäß § 4 oben genannter Baunutzungsverordnung:
+ Wohngebäude
+ der Versorgung dienende Läden
+ nicht störende Handwerksbetriebe
Andere Informationen
Gerne stellen wir Ihnen das Objekt im Zuge einer Besichtigung vor. Sämtliche Angaben zu diesem Objekt dienen einer ersten Information. Das Exposé zu diesem Angebot und die darin gemachten Angaben in Wort und Bild und Werten stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Wert-und Maßangaben sind lediglich ca.Werte. Alle Informationen basieren auf Angaben Dritter (Eigentümer, Behörden etc.). Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorliegenden Angaben übernimmt CENTURY 21 Kirchenbauer Immobilien keine Haftung. Änderungen, Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.
Die aufgeführte Provision ist verdient und fällig gemäß § 652 BGB 1-2. Die aufgeführte Provision ist somit verdient und fällig mit Abschluss und Unterschrift unter den notariellen Kaufvertrag.